Krankenvollversicherung

Die Krankenvollversicherung zählt in Deutschland neben der KFZ-Haftpflichtversicherung zu den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen, es besteht also Versicherungspflicht.
Dabei gilt es grundsätzlich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu unterscheiden.

Worin bestehen hier nun die Unterschiede?

Zunächst einmal: es können nur bestimmte Personenkreise eine private Krankenversicherung abschließen. Hierzu gehören: Selbständige und Freiberufler, Beamte, und Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2020 lag dieser Betrag bei einem Bruttojahreseinkommen von mindestens 62.550 €). Außerdem können sich Studenten, wenn sie sich von der Versicherungspflicht aus der gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen und/oder mindestens 30 Jahre alt sind ebenfalls privat versichern.

Während in der gesetzlichen Krankenversicherung die Leistungen festgeschrieben sind (betreffend stationäre Klinikaufenthalte, ambulante und zahnärztliche Versorgung), bieten die privaten Krankenversicherungen individuelle Leistungspakete. Sie beinhalten beispielsweise freie Krankenhauswahl, freie Arztwahl und andere umfangreichere Leistungen.

Die Prämiengestaltung bei der privaten Krankenversicherung lässt sich variieren unter anderem durch verschiedene Varianten der Selbstbeteiligung.

Für die Entscheidungsfindung einer privaten Krankenversicherung ist das Eintrittsalter, der Beruf, die Familienplanung nicht unerheblich.

Ihre Gesundheit ist uns wichtig. Sie sollten sich daher unbedingt vor Abschluss einer Krankenversicherung in unserem Büro ausführlich, kompetent und professionell von uns beraten lassen.