Kraftfahrzeug

KFZ Versicherung Kraftfahrzeuge - der Deutschen liebstes Kind?

Neben der Krankenversicherung, für die in Deutschland ein Versicherungsschutz gesetzlich vorgeschrieben ist, zählt die KFZ Versicherung ebenfalls zur Pflichtversicherung. Was bedeutet das? Wenn Sie über ein angemeldetes Kraftfahrzeug verfügen, müssen Sie dieses gegen Haftpflichtschäden versichern lassen. Sie sind also verpflichtet, eine KFZ- Haftpflichtversicherung abzuschließen. Darüber hinaus können Sie sich für den Abschluss einer Teilkasko oder Vollkaskoversicherung entscheiden, um im Schadensfall optimal abgesichert zu sein. Die Teilkasko und Vollkasko sind also freiwillige Versicherungen,die dennoch je nach Wert des Fahrzeugs dringend zu empfehlen sind. Es folgt eine kurze Auflistung dessen, was in den drei Sparten versichert wird:
 die KFZ - Haftpflichtversicherung deckt alle Personen - und Sachschäden ab, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen.
 Die Teilkasko geht darüber hinaus und schließt Diebstahl, Teildiebstahl, Wildschäden, Marderbiss, Sturmschäden und Feuerschäden mit ein. Ebenso sind Glasschäden - wenn beispielsweise durch Steinschlag die Windschutzscheibe ihres Fahrzeugs beschädigt wird- in der Teilkasko enthalten.
 Die Vollkaskoversicherung geht hierüber noch weit hinaus, indem sie auch von Ihnen selbstverschuldete Schäden an Ihrem Fahrzeug abdeckt. Bedenken Sie, wie leicht ein Außenspiegel beschädigt werden kann, wenn Sie die Abmessungen Ihres Fahrzeugs unterschätzt haben. Außerdem wird Ihr Fahrzeug bei der Vollkasko zusätzlich gegen Vandalismus versichert.

Aber hätten Sie auch gewusst, dass jede Inanspruchnahme der Vollkasko oder KFZ - Haftpflichtversicherung eine Rückstufung des sogenannten Schadenfreiheitsrabatt (SFR) mit sich bringt?
Das bedeutet im Klartext, dass Ihr Versicherungsbeitrag steigt, wenn die Versicherung Haftpflichtschäden oder Vollkasko-Schäden erstattet. Wir beraten Sie im konkreten Fall gern, ob es sich bei geringfügigen Schäden lohnt, eine Höherstufung Ihres Versicherungsbeitrags zu riskieren, oder ob es - je nach Höhe des Schadens - sinnvoller ist, den Schaden selbst zu zahlen. Eine Rückstufung der SFR gibt es bei der TK nicht.